Im Folgenden präsentieren wir Euch den Leitfaden für Hausdurchsuchungen bei Meinungsdelikten, den ihr am Ende der Seite herunterladen könnt.
Prävention
– Auf Handys, Computern etc. die biometrische Entsperrung (Face-ID/Fingerprint) nicht
aktivieren.
– Telefonnummer des Anwalts schriftlich auf einen Zettel notieren.
– Falls man nicht allein wohnt, also mit Familie oder Mitbewohnern, mit ihnen offen über
eine mögliche Hausdurchsuchung sprechen. Mit Kindern das Verhalten in so einem Fall
am besten üben. Es hilft nichts, wenn man selbst alles richtig macht, aber die Kinder
oder ein nervöser Partner Fehler machen.
– Selbst mental darauf vorbereiten, damit man in der Situation nicht den Kopf verliert.
1. Erste Sekunden – Verhalten klären:
– Handy: hat man die biometrische Entsperrung doch aktiviert, spätestens jetzt schnell
deaktivieren, die Polizei darf es ansonsten – mit Zwang – vor dein Gesicht halten.
– Ruhig bleiben, höflich bleiben, nicht provozieren lassen, kein Widerstand leisten, sich
auch nicht einschüchtern lassen.
– Beweismittel vernichten ist nicht strafbar, kann aber eine Untersuchungshaft auslösen
(Verdunklungsgefahr) → daher nicht tun.
– Durchsuchung nicht in den Weg stellen, man riskiert sonst die vorübergehende
Festnahme.
2. Klärung der Rechtsgrundlage:
– Namen und Dienstbezeichnungen der Beamten notieren.
– Durchsuchungsbeschluss bzw. Anordnung aushändigen lassen und prüfen:
– Ist die Adresse korrekt?
– Welche Räume sind angegeben? Auto? Keller?
– Welche Gegenstände werden gesucht?
– Ausstellungsdatum des Beschlusses? (Ein Durchsuchungsbeschluss ist ab
Ausstellung 6 Monate gültig und muss danach erneuert werden.)
– Beschluss kopieren und Kopie behalten.
– Laut und deutlich vor allen Anwesenden erklären: „Ich widerspreche dieser
Maßnahme“, fragen, ob alle das gehört und verstanden haben, sich das von jedem
einzelnen bestätigen lassen, und dafür sorgen, dass das dokumentiert wird –aber nicht
Türen zuschlagen o.ä.
3. Rechtliche Unterstützung organisieren:
– Wenn vorhanden: eigenen Anwalt anrufen (die Durchsuchung kann er zwar kaum
stoppen, aber Beratung ist wichtig).
– WICHTIG: Die Nummer des Anwalts auf Papier haben und dann entweder über
Festnetz oder, falls man keins hat, mit dem Telefon eines der Polizisten anrufen – nicht
mit dem eigenen Handy, denn dafür muss man es entsperren und spätestens dann
nehmen einem die Polizisten das Handy weg.
– Die Beamten bitten mit der Durchsuchung zu warten bis der Rechtsbeistand da ist,
dem müssen sie jedoch nicht nachkommen.
– Falls noch kein Anwalt: örtlichen Strafverteidigernotdienst kontaktieren:
https://deutscher-strafverteidiger-notdienst.de/ (Nummer schon vorher notiert haben).
– Wenn gewünscht, einen Zeugen hinzuziehen.
4. Währenddessen:
– Keinen freiwilligen Maßnahmen (Mitwirkung etc.) zustimmen.
– Nichts unterschreiben.
– Handys nicht entsperren, PINs nicht herausgeben, nicht unter Druck setzen lassen.
(„Haft“, „PIN hergeben“, „mit zur Wache kommen“ – egal!)
– Niemals Versprechungen glauben, dass kooperatives Verhalten das Verfahren
erleichtern oder gar verhindern könnte – es ist immer ein Trick.
– Keine Gegenstände freiwillig herausgeben.
– Jeder Beschlagnahmung jedes einzelnen Gegenstanden widersprechen und den
Widerspruch protokollieren lassen.
– Keine Aussagen zur Sache machen, auch nicht im Smalltalk; Vorsicht vor
Spontanäußerungen!
– Überlegen, ob man bei der Durchsuchung dabei sein möchte; meist ist es besser, im
Wohnzimmer zu warten, um Fehler zu vermeiden.
– Polizei nicht auf Fehler hinweisen. Das ist später Sache des Anwalts.
– Den Polizisten keine blöden Sprüche aufdrücken – höflich, aber bestimmt auftreten.
– Im Gegenzug auch nicht von den Polizisten durch Sprüche provozieren lassen.
5. Umgang mit beschlagnahmten Gegenständen
– Darauf bestehen, Kopien von mitgenommenen Unterlagen anzufertigen.
– Protokoll über beschlagnahmte Gegenstände verlangen, aber das Protokoll auf keinen
Fall unterschreiben.
6. Vernehmungssituation
– Befragung/Vernehmung findet oft am Ende statt – jede Aussage verweigern!
– Auch bei der Vernehmung gilt: Nichts unterschreiben!
– Wenn die Polizei sagt „Wir fahren zur Vernehmung aufs Revier“, dann ist das ist meist
freiwillig! Daher Nachfrage: „Bin ich festgenommen?“ Wenn die Antwort „Nein“ lautet,
nicht mitfahren, anbieten, das zu einem späteren Zeitpunkt zu machen, falls nötig.
7. Erkennungsdienstliche Maßnahmen
– Bei jeder einzelnen erkennungsdienstlichen Maßnahme fragen, ob sie freiwillig ist.
Wenn ja: Verweigern. Wenn nein: Widersprechen und das protokollieren lassen, aber
nicht körperlich wehren.
8. Danach
– Eventuelle Schäden dokumentieren und ein Gedächtnisprotokoll anfertigen.
– Gegen die Hausdurchsuchung klagen, um Rechtswidrigkeit feststellen zu lassen.
– Öffentlichkeit und Unterstützung suchen! Sich nicht dafür schämen, dafür gibt es keinen Grund. In den sozialen Medien darüber berichten. Je mehr absurde Fälle öffentlich werden, desto besser.
– Achtung: Vor dem Posten oder Weiterleiten von amtlichen Dokumenten (Durchsuchungsbeschluss etc.) unbedingt Rücksprache halten mit dem Anwalt!
9. weitere Anmerkungen
Eine Hausdurchsuchung findet meist aus drei Gründen statt:
- Beweise sichern, z.B. das Handy, um nachzuweisen, dass der Autor eines Beitrags ist
- Einschüchterung des Bürgers plus Bloßstellung vor der Nachbarschaft.
- Beifang finden, sogenannte „Zufallsfunde“, z.B. Bargeld oder Gold, dessen Herkunft man nicht erklärt werden kann, Drogen, Waffen oder beispielsweise der Chat mit dem Handwerker, den man schwarz beschäftigt. Wer zur gefährdeten Zielgruppe von Hausdurchsuchungen wegen Äußerungsdelikten gehört, sollte sich dessen im Vorfeld bewusst sein und dafür sorgen, dass sich in seiner Wohnung nichts dergleichen befindet.
Hier könnt ihr euch den Leitfaden für Hausdurchsuchungen bei Meinungsdelikten herunterladen.


